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Kaufabwicklung

Wie kommen Sie zu Ihrer Immobilie?

S2 Immobilien

SICHER KAUFEN, UNBESCHWERT WOHNEN.

Für uns stehen Sie und Ihre Zufriedenheit im Mittelpunkt.

Um für Sie neben leistbarer Architektur und hoher Lebensqualität auch ein möglichst sorgenfreies Wohnerlebnis zu gewährleisten, bieten wir Ihnen eine Kaufabwicklung nach dem sogenannten Bauträgervertragsgesetz.

Für Sie bedeutet das eine Reihe von Vorteilen: 

  • Kauf- und Zahlungsabwicklung erfolgen über einen Treuhänder bzw. ein Treuhandkonto.
     

  • Die Zahlung erfolgt nur bei zugesagter Einräumung von Wohnungseigentum im Grundbuch.
     

  • Die Ratenzahlungen werden von einem Ziviltechniker oder Sachverständigen durchgeführt.
     

  • Vertragsinhalte basieren auf dem Bauträgervertragsgesetzt (BTVG).
     

  • Zahlungen erfolgen nach Fertigstellung der Bauabschnitte.

Für Ihre Sicherheit erfolgt die Finanzierung Ihres Wohntraums gemäß dem im Bauträgervertragsgesetz
geregelten Ratenplan B und wird von einem Treuhänder in Verbindung mit Ihrem vertrauten Bankinstitut abgewickelt. Die Finanzierungszusage wird bei Vetragsunterzeichnung ausgehändigt.

Ratenplan B:
Ihr sicherer Weg zum Eigenheim

Mit dem Ratenplan B nach dem Bauträgervertragsgesetz bieten wir Ihnen eine sichere Form der Finanzierung Ihrer neuen Eigentumswohnung. Raten sind jeweils fällig, wenn ein Bauabschnitt nach Ratenplan B fertiggestellt ist, die erforderlichen Sicherungen des Erwerbers und Gläubigers durch den Treuhänder erfolgt sind und eine Bestätigung über den jeweiligen Bauabschnitt durch einen Bausachverständigen vorliegt.

RATENPLAN B                      KRITERIEN UND VORAUSSETZUNG

10 %                                      bei Baubeginn aufgrund einer rechtskräftigen Baubewilligung


30 %                                      nach Fertigstellung des Rohbaus und des Daches


20 %                                      nach Fertigstellung der Rohinstallation


12 %                                      nach Fertigstellung der Fassade und deren Verglasung


17 %                                      nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe
                                             des eigentlichen Vertragsgegenstandes


9 %                                        nach Fertigstellung der Gesamtanlage


2 %                                        Restbetrag nach Ablauf von drei Jahren ab der Übergabe des eigentlichen                                                                      Vertragsgegenstandes, sofern der Bauträger allfällige Gewährleistungs und                                                                     Schadensersatzansprüche nicht durch eine Garantie oder Versicherung gesichert  hat.

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